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Werkstattordnung

  1. Das Arbeiten an Fahrzeugen außerhalb der Werkstatt ist nicht gestattet !
  2. Das Rauchen sowie hantieren mit offenem Feuer ist in der Werkstatt nicht gestattet!
  3. Vor dem Benutzen von ortsfesten Werkstattgeräten (Presse, Schleifbock o.ä.) ist um Erlaubnis zu fragen!
  4. Auf ausreichende Sicherheitsbekleidung ist selbst zu achten! Schutzbrille und Handschuhe sind am Tresen erhältlich!
  5. Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sollten selbstverständlich sein! Bei austretenden Flüssigkeiten ist sofort das Personal zu verständigen!
  6. Die Benutzung sämtlicher Werkzeuge und Geräte ist kostenpflichtig – siehe aktuelle Preisliste!
  7. Mutwillig bzw. fahrlässig beschädigte Werkzeuge und Geräte gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem in Rechnung gestellt.
  8. Abgerechnet wird pro angefangene 1/2 Stunde. Es ist selbst darauf zu achten, dass die Anfangs- und Endzeit korrekt notiert wird!
  9. Für Fragen oder kleinere Hilfestellungen steht Euch das Personal natürlich unentgeltlich zur Verfügung. Bei Arbeitsleistungen ab 1/2 Stunde Dauer werden diese allerdings in Rechnung gestellt!
  10. In Anspruch genommene Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Werkstatteigentum und sind vor Verlassen der Werkstatt zu begleichen.
  11. Liquidation auf Rechnungsbasis ist nicht möglich.
  12. Längere Standzeiten und daraus entstehende Mietverträge sind nur durch vollständige Bezahlung kündbar.