Werkstattordnung
- Das Arbeiten an Fahrzeugen außerhalb der Werkstatt ist nicht gestattet !
- Das Rauchen sowie hantieren mit offenem Feuer ist in der Werkstatt nicht gestattet!
- Vor dem Benutzen von ortsfesten Werkstattgeräten (Presse, Schleifbock o.ä.) ist um Erlaubnis zu fragen!
- Auf ausreichende Sicherheitsbekleidung ist selbst zu achten! Schutzbrille und Handschuhe sind am Tresen erhältlich!
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sollten selbstverständlich sein! Bei austretenden Flüssigkeiten ist sofort das Personal zu verständigen!
- Die Benutzung sämtlicher Werkzeuge und Geräte ist kostenpflichtig – siehe aktuelle Preisliste!
- Mutwillig bzw. fahrlässig beschädigte Werkzeuge und Geräte gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem in Rechnung gestellt.
- Abgerechnet wird pro angefangene 1/2 Stunde. Es ist selbst darauf zu achten, dass die Anfangs- und Endzeit korrekt notiert wird!
- Für Fragen oder kleinere Hilfestellungen steht Euch das Personal natürlich unentgeltlich zur Verfügung. Bei Arbeitsleistungen ab 1/2 Stunde Dauer werden diese allerdings in Rechnung gestellt!
- In Anspruch genommene Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Werkstatteigentum und sind vor Verlassen der Werkstatt zu begleichen.
- Liquidation auf Rechnungsbasis ist nicht möglich.
- Längere Standzeiten und daraus entstehende Mietverträge sind nur durch vollständige Bezahlung kündbar.